Sonstige

Haftpflichtgutachten

Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde, ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens (Haftpflichtgutachten) erforderlich. Der Unfallverursacher bzw. der an seiner Stelle eintretende Haftpflichtversicherer ist gemäß §249 BGB verpflichtet, den Schaden, der durch das Unfallereignis entstanden ist, in vollem Umfang zu ersetzen. Dies gilt für alle Kosten, die dem Geschädigten entstehen, um entweder sein Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand versetzen zu lassen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Dies betrifft im Wesentlichen, in Hinblick auf den entstandenen Schaden am Fahrzeug, die Kosten für:

  • die Beauftragung eines freien, unabhängigen Sachverständigen IHRER Wahl
  • die Abschleppkosten für das verunfallte Fahrzeug
  • die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur/Wiederbeschaffung
  • die Kosten für juristische Beratung
  • eventuell anfallende weitere Kosten

Um Ihre Schadenersatzforderungen geltend zu machen, müssen Sie diese grundsätzlich belegen, denn Sie sind als Geschädigter beweispflichtig. Wir als Ihre unabhängigen, neutralen Kfz-Sachverständigen ermitteln, in Bezug auf den am Fahrzeug entstandenen Schaden, die Schadenshöhe und prüfen an Hand des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs die Durchführbarkeit einer Reparatur.

Im Falle der möglichen Reparatur ermitteln wir unter anderem die anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeugs und den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.

Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir unter anderem den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert Ihres Fahrzeugs am regionalen Markt gemäß BGH-Urteil VI ZR 318/08 nach dem Unfall und die Wiederbeschaffungsdauer um ein, mit Ihrem Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

Denken Sie daran, dass Sie Ihre Ansprüche mit einem entsprechenden Haftpflichtgutachten inklusive einer aussagekräftigen Fotodokumentation belegen und damit geltend machen können.

Kaskogutachten

Es gibt verschiedene Gründe ein Kaskogutachten erstellen zu lassen.

  • Ein Unfall wurde beispielsweise von Ihnen selbst verschuldet oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, ohne dass ein Schuldiger auszumachen ist.
  • Ihr Fahrzeug wurde aufgebrochen, Zubehör entwendet und am Fahrzeug sind Beschädigungen vorhanden (Diebstahlschaden).
  • Ihnen ist Haarwild vor das Fahrzeug gelaufen und Sie konnten eine Kollision nicht verhindern (Wildschaden).
  • Ihr Fahrzeug ist unverschuldet in Brand geraten und teilweise oder sogar völlig ausgebrannt (Brandschaden).
  • Oder in Ihrer Region trat ein Unwetter auf und Ihr Fahrzeug wurde durch Hagel oder Hochwasser beschädigt (Hagel- bzw. Wasserschaden).

Bitte beachten Sie, dass Sie im Gegensatz zum Haftpflichtschadenfall keinen Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl haben. Der Kaskoversicherer ist weisungsberechtigt. Die Kosten für ein selbst beauftragtes Kaskogutachten müssen Sie in der Regel selbst tragen.

Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie uns als Sachverständige, zur Schadensaufnahme, Ihrer Versicherung vorschlagen. Wird Ihr Vorschlag akzeptiert, so werden wir für Sie im Auftrag der Versicherung tätig und unsere Kosten werden durch diese übernommen.

Minderwertgutachten

Minderwertgutachten kann man auf die folgenden Punkte aufteilen:

  • Privatperson
  • Unternehmen
  • Autohaus
  • Leasinggesellschaft
  • Fuhrparkverwalter

Für Privatpersonen

Sie haben ein Leasingfahrzeug oder einen Finanzierungsvertrag für Ihr Fahrzeug, dessen Laufzeit demnächst endet?
Wir erstellen Ihnen gerne ein unabhängiges Minderwertgutachten. Wir ermitteln di am Fahrzeug vorhandenen Beschädigungen, kalkulieren diese und ermitteln daraus, unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Fahrzeugalters und der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs, einen realistischen, angemessenen Minderwert. Unser Minderwertgutachten dient Ihnen als fundierte Verhandlungsgrundlage bei Fahrzeugabgabe, um eventuell überhöhte Forderungen des Leasinggebers abzuwenden.

Für Unternehmen

Ihr Unternehmen verfügt über einen eigenen Fuhrpark oder eine geleaste Fahrzeugflotte? Sie wollen Ihre Fahrzeuge aus dem Unternehmen nehmen oder Leasingverträge laufen aus? Wir erstellen Ihnen gerne ein unabhängiges Minderwertgutachten. Wir ermitteln dia am Fahrzeug vorhandenen Beschädigungen, kalkulieren diese und ermitteln daraus, unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Fahrzeugalters und der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs, einen realistischen, angemessenen Minderwert.
Für Ihre Leasingfahrzeuge dienen unsere Minderwertgutachten als fundierte Verhandlungsgrundlage bei Fahrzeugabgabe, um eventuell überhöhte Forderungen des Leasinggebers abzuwenden.

Für Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler

Sie als Autohaus oder Gebrauchtwagenhändler nehmen Leasing- bzw. Finanzierungsrückläufer entgegen und wollen Kosten ermittelt haben, die auf Grund vorhandener Beschädigungen am Fahrzeug angemessen sind. Wir erstellen Ihnen gerne ein unabhängiges Minderwertgutachten. Wir ermitteln dia am Fahrzeug vorhandenen Beschädigungen, kalkulieren diese und ermitteln daraus, unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Fahrzeugalters und der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs einen realistischen, angemessenen Minderwert. Durch unsere ausführliche Bilddokumentation können Sie in Ruhe mit Ihren Kunden die Beschädigungen durchsprechen und die von Ihnen geforderten Minderwerte rechtfertigen. Optional besteht auch die Möglichkeit, dass der Kunde bei der Begutachtung durch unseren Sachverständigen anwesend ist und Beschädigungen vor Ort erläutert werden.

Für Leasinggesellschaften

Sie als Leasinggesellschaft nehmen bei Leasingende Ihre Fahrzeuge selbst zurück und wollen die Kosten der Vorhandenen Beschädigungen geltend machen. Wir erstellen Ihnen gerne ein unabhängiges Minderwertgutachten. Wir ermitteln die am Fahrzeug vorhandenen Beschädigungen, kalkulieren diese und ermitteln daraus, unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Fahrzeugalters und der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs, einen realistischen, angemessenen Minderwert. Durch unsere ausführliche Bilddokumentation können Sie in Ruhe mit Ihren Kunden die Beschädigungen durchsprechen und die von Ihnen geforderten Minderwerte rechtfertigen.

Für Fuhrparkverwalter

Sie verwalten für ein oder mehrere Unternehmen einen eigenen Fuhrpark oder eine geleaste Fahrzeugflotte? Die Unternehmen, deren Fuhrparks bzw. Leasingfahrzeuge Sie verwalten, wollen Fahrzeuge aus der Firma nehmen oder Leasingverträge laufen aus? Wir erstellen Ihnen gerne ein unabhängiges Minderwertgutachten. Wir ermitteln die am Fahrzeug vorhandenen Beschädigungen, kalkulieren dies und ermitteln daraus, unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Fahrzeugalters und der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs, einen realistischen, angemessenen Minderwert. Für die Leasingfahrzeuge der von Ihnen betreuten Unternehmen dienen unsere Minderwertgutachten als fundierte Verhandlungsgrundlage bei Fahrzeugabgabe, um eventuell überhöhte Forderungen des Leasinggebers abzuwenden.

Motorschaden- und technische Gutachten

Sie haben einen Motorschaden oder einen anderen Defekt an Ihrem Fahrzeug, dessen Ursache Ihnen nicht bekannt ist? Wir untersuchen die betroffenen Bauteile, ermitteln die Ursache und Verantwortlichkeit und kalkulieren die zu erwartenden Reparaturkosten. Das technische Gutachten kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei festgestelltem Materialfehler oder z.B. Reparaturmängeln unterstützen und gegebenenfalls den entscheidenden Beweis erbringen, um Sie vor hohen Reparaturkosten zu bewahren. Lassen Sie aus diesem Grund Motorschaden- und technische Gutachten, je nach Bedarf, erstellen.

Kfz Sachverstaendiger Nitsch - Kfz Gutachten und Bewertungen

Beweissicherungsgutachten

Es gibt bestimmte Gründe ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag zu geben.

  • Sie haben ein Fahrzeug gekauft und Sie haben den Verdacht, dass Ihnen ein Unfall oder ein Mangel verschwiegen wurde?
  • Sie hatten Ihr Fahrzeug zur Reparatur und sind mit dem Resultat nicht zufrieden?
  • Sie haben eine Beschädigung am Fahrzeug, doch der Verursacher ist auf und davon?
Kfz Sachverstaendiger Nitsch - Halle Industriestraße Neu-Ulm

Wir erstellen Ihnen ein aussagekräftiges, professionelles Beweissicherungsgutachten, in dem wir den IST-Zustand des Fahrzeugs genauestens dokumentieren. Dieses Gutachten dient Ihnen als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, dient das qualifizierte Gutachten als Grundlage und Beweismittel für Ihren Juristen.

In unserer Prüfhalle und Werkstatt haben wir die Möglichkeit das Gutachten unter optimalen Bedingungen zu erstellen.

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten Ihnen diese gerne.

Fahrzeugprüfungen

Fahrzeugprüfungen im Auftrag der KÜS durch unseren Kooperationspartner <<B.-ENG>> Stephan Hoyer in den Bereichen

  • Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
  • Änderungsabnahmen
  • Oldtimereinstufung nach §23 StVZO

Mehr Informationen können sie direkt auf der Homepage unseres Partners finden.

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