Ingenieurbüro Nitsch GmbH Neu-Ulm/Ulm
Sachverstand hat einen Namen!
Freie und unabhängige Kfz-Sachverständige / Kfz-Gutachter für Schäden und Bewertungen
Ingenieurbüro Nitsch GmbH
Sachverständige für Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertungen
Als unabhängige und neutrale Kfz-Sachverständige mit über 30-jähriger Berufserfahrung sind wir, das Ingenieurbüro Nitsch GmbH, für unsere Kunden im Raum Neu-Ulm/Ulm, Alb-Donau-Kreis, Oberschwaben, Landkreis Neu-Ulm/Illertissen, Günzburg und Heidenheim als Kfz-Sachverständige beziehungsweise Kfz-Gutachter der kompetente Ansprechpartner.
Was wir für Sie tun können?
Das Ingenieurbüro Nitsch GmbH arbeitet für private Auftraggeber, Werkstätten, Versicherungen und Gerichte als Kfz-Sachverständige beziehungsweise Kfz-Gutachter.
Wir erstellen für Sie Bewertungen aller Art, bearbeiten Schadengutachten, Haftpflichtgutachten, Kaskogutachten, Minderwertgutachten, Motorschaden- und technische Gutachten, Oldtimergutachten und Exotengutachten, Beweissicherungsgutachten, Lackgutachten, aber auch Fahrzeugprüfungen durch unseren Kooperationspartner im Auftrag der KÜS.
Wichtiger Hinweis
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Kfz-Sachverständigen eingeschaltet hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) die Kosten für ein Kfz-Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis € 1.000) handelt.
Lassen Sie sich niemals vom Unfallgegner, Versicherungen oder anderen Personen verunsichern oder einschüchtern. Es ist ihr gutes Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen!
Fahrzeugprüfungen
Fahrzeugprüfungen im Auftrag der KÜS durch unseren Kooperationspartner <<B.-ENG>> Stephan Hoyer in den Bereichen
- Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
- Änderungsabnahmen
- Oldtimereinstufung nach §23 StVZO
Mehr Informationen können sie direkt auf der Homepage unseres Partners finden.
10 Wichtige Punkte nach einem Unfall
Informationen für Autofahrer
Sofern Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt einige Punkte beachten.
Woran man unbedingt denken sollte
Falls Sie in einen Unfall verwickelt werden
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen ein paar Dinge darüber erzählen, woran man bei einem Unfall unbedingt denken sollte.