Sachverstand hat einen Namen..........

Ingenieurbüro Nitsch GmbH Neu-Ulm/Ulm

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Wenn’s gekracht hat

erstellt am: 24.01.2016 | von: Ingenieurbüro Nitsch GmbH | Kategorie(n): Seite

Wenn’s gekracht hat

Sie hatten einen Unfall oder wollen sich aus Interesse darüber informieren was Sie tun und beachten müssen „Wenn’s gekracht hat“?

Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie genau die Informationen vorbereitet die Sie brauchen wenn Sie einen Unfall hatten.

Lassen Sie sich niemals vom Unfallgegner, Versicherungen oder anderen Personen verunsichern oder einschüchtern. Es ist ihr gutes Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen!

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen eingeschaltet hat.

10 wichtige Punkte

Woran man denken sollte!

Fachbegriffe

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