Sachverstand hat einen Namen..........

Ingenieurbüro Nitsch GmbH Neu-Ulm/Ulm

freie und unabhängige Kfz-Sachverständige für –Schäden und Bewertungen

Kaskogutachten

erstellt am: 24.01.2016 | von: Ingenieurbüro Nitsch GmbH | Kategorie(n): Seite

Kaskogutachten

Es gibt verschiedene Gründe ein Kaskogutachten erstellen zu lassen.

  • Ein Unfall wurde beispielsweise von Ihnen selbst verschuldet oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, ohne dass ein Schuldiger auszumachen ist.
  • Ihr Fahrzeug wurde aufgebrochen, Zubehör entwendet und am Fahrzeug sind Beschädigungen vorhanden (Diebstahlschaden).
  • Ihnen ist Haarwild vor das Fahrzeug gelaufen und Sie konnten eine Kollision nicht verhindern (Wildschaden).
  • Ihr Fahrzeug ist unverschuldet in Brand geraten und teilweise oder sogar völlig ausgebrannt (Brandschaden).
  • Oder in Ihrer Region trat ein Unwetter auf und Ihr Fahrzeug wurde durch Hagel oder Hochwasser beschädigt (Hagel- bzw. Wasserschaden).

Kfz Unfall Schaden KaskogutachtenBitte beachten Sie, dass Sie im Gegensatz zum Haftpflichtschadenfall keinen Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl haben. Der Kaskoversicherer ist weisungsberechtigt. Die Kosten für ein selbst beauftragtes Kaskogutachten müssen Sie in der Regel selbst tragen.

Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie uns als Sachverständige, zur Schadensaufnahme, Ihrer Versicherung vorschlagen. Wird Ihr Vorschlag akzeptiert, so werden wir für Sie im Auftrag der Versicherung tätig und unsere Kosten werden durch diese übernommen.