Haftpflichtgutachten
Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde, ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens (Haftpflichtgutachten) erforderlich. Der Unfallverursacher bzw. der an seiner Stelle eintretende Haftpflichtversicherer ist gemäß §249 BGB verpflichtet, den Schaden, der durch das Unfallereignis entstanden ist, in vollem Umfang zu ersetzen. Dies gilt für alle Kosten, die dem Geschädigten entstehen, um entweder sein Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand versetzen zu lassen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Dies betrifft im Wesentlichen, in Hinblick auf den entstandenen Schaden am Fahrzeug, die Kosten für:
- die Beauftragung eines freien, unabhängigen Sachverständigen IHRER Wahl
- die Abschleppkosten für das verunfallte Fahrzeug
- die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur/Wiederbeschaffung
- die Kosten für juristische Beratung
- eventuell anfallende weitere Kosten
Um Ihre Schadenersatzforderungen geltend zu machen, müssen Sie diese grundsätzlich belegen, denn Sie sind als Geschädigter beweispflichtig. Wir als Ihre unabhängigen, neutralen Kfz-Sachverständigen ermitteln, in Bezug auf den am Fahrzeug entstandenen Schaden, die Schadenshöhe und prüfen an Hand des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs die Durchführbarkeit einer Reparatur.

Kfz Unfall Schaden
Im Falle der möglichen Reparatur ermitteln wir unter anderem die anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeugs und den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.
Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir unter anderem den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert Ihres Fahrzeugs am regionalen Markt gemäß BGH-Urteil VI ZR 318/08 nach dem Unfall und die Wiederbeschaffungsdauer um ein, mit Ihrem Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Denken Sie daran, dass Sie Ihre Ansprüche mit einem entsprechenden Haftpflichtgutachten inklusive einer aussagekräftigen Fotodokumentation belegen und damit geltend machen können.